Kosten & Satzung

Kosten & Satzung

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnengrabstelle für die Dauer von 30 Jahren kostet 880,00 €

Kosten für die Beisetzung werden erst im Falle einer Beisetzung fällig und betragen derzeit 450,00 €
In diesen Kosten ist enthalten:
Die Begrüßung der Trauergesellschaft. Das Verbringen der Urne vom Aufstellungsort (Kirche / Urnenstein) zum Urnengrab im Wald. Das Öffnen und Schließen des Urnengrabes. Der Grabstein einschließlich des Grabschildes mit Motiv u- Standard Beschriftung sowie das Setzen des Grabsteins.

Die Ruhefrist (Erhaltung der Grabstelle nach der Beisetzung) beträgt 20 Jahre

Verlängerung: Sowohl die Reservierung (30 Jahre) als auch die Ruhefrist (20) Jahre können einmal verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, die nach Ablauf des Reservierungszeitraumes / der Ruhefrist festgesetzt wird.

 

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Nutzung der St. Ursulakapelle

  • Für Begräbnisfeier (mit Mesner, Organist, Kirchenschmuck) 100,00 €
  • Für die Aufstellung der Urne in der Kirche 50,00 €
Führungen 2023

Geplante Termine:
5. März
2. April
7. Mai
4. Juni
2. Juli
6. August
3. September
1. Oktober
2. November , Gedenkandacht 16.30 Uhr
5. November
3. Dezember
jeweils 14:00 Uhr
Am Mittwoch, den 02. November findet die Gedankandacht um 16.30 Uhr auf dem Naturfriedhof statt. (im Freien)

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