Kosten & Satzung
Kosten & Satzung
Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnengrabstelle für die Dauer von 30 Jahren kostet 950,00 €
Kosten für die Beisetzung werden erst im Falle einer Beisetzung fällig und betragen derzeit 510,00 €
In diesen Kosten ist enthalten:
Die Begrüßung der Trauergesellschaft. Das Verbringen der Urne vom Aufstellungsort (Kirche / Urnenstein) zum Urnengrab im Wald. Das Öffnen und Schließen des Urnengrabes. Der Grabstein einschließlich des Grabschildes mit Motiv u- Standard Beschriftung sowie das Setzen des Grabsteins.Die Ruhefrist (Erhaltung der Grabstelle nach der Beisetzung) beträgt 20 Jahre
Verlängerung: Sowohl die Reservierung (30 Jahre) als auch die Ruhefrist (20) Jahre können einmal verlängert werden. Im Falle einer Verlängerung ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten, die nach Ablauf des Reservierungszeitraumes / der Ruhefrist festgesetzt wird.
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Nutzung der St. Ursulakapelle
- Für Begräbnisfeier (mit Mesner, Organist, Kirchenschmuck) 100,00 €
- Für die Aufstellung der Urne in der Kirche 50,00 €