Fragen und Antworten
I.) Besuch des Naturfriedhofes, Eigentum und Zuständigkeit admin19-03-2015Der Naturfriedhof ist während folgender Zeiten für den Besucherverkehr geöffnet:
November bis März: von 08:00 – 17:00 Uhr
April bis Oktober: von 07:00 – 19:00 Uhr
Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofstei-le aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen oder außerhalb der vorgenann-ten Öffnungszeiten gestatten.War das hilfreich?130
Hits: 613 admin19-03-2015Der Naturfriedhof St. Ursula befindet sich in einem Laubmischwald. Sie betreten also einen Wald! Wie bei jedem Waldbesuch ist es wichtig auf die waldtypischen Gefahren zu achten. Bei Sturm, nach starkem Schneefall und bei starkem Eis- oder Reifbehang der Bäume darf der Naturfriedhof nicht betreten werden. Der Naturfriedhof kann witterungsbedingt durch die Friedhofsverwaltung zeitweise geschlossen werden.
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Hits: 515 admin19-03-2015Ja! In unmittelbarer Nähe zum Naturfriedhof befindet sich ein Pkw-Parkplatz. Der Fahrweg zur Kapelle ist mit einer Schranke gesperrt. Seitlich befindet sich ein Durchweg für Menschen mit Gehbehinderung (Rollator / Rollstuhl). Der Fahrweg zur Kapelle und die Fußwege sind mit Rollator und Rollstuhl ohne fremde Hilfe befahrbar. Die Befestigung dieser Wege entspricht der von gut ausgebauten Forstwegen bzw. Fußwegen in Parks. Am Eingang zur Kirche befindet sich eine Stufe, die für Rollstuhlfahrer nur mit fremder Hilfe überwunden werden kann.
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Hits: 321 admin19-03-2015Für viele Menschen ist ein Hund ein treuer Gefährte und eine echte Lebenshilfe, gerade in schweren Zeiten. In einem Naturfriedhof sollten alle Geschöpfe willkommen sein. Hunde müssen aber im Bereich des Naturfriedhofes an der Leine geführt werden. Auf den Wegen und im Gelände des Naturfriedhofes ist Hundekot durch den Hundebesitzer sofort zu beseitigen.
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Hits: 512 admin19-03-2015Der Naturfriedhof St. Ursula liegt im Gemeindewald, auf dem Grund und Boden des Marktes Trappstadt. Der Naturfriedhof St. Ursula ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Trappstadt.
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Hits: 444 admin19-03-2015Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung werden durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula wahrgenommen. Bei allen Fragen und Anliegen können Sie sich an das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula wenden. (Die Kontaktdaten und weitere Informationen über den Naturfriedhof finden Sie im Internet unter:
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Hits: 360II.) Bestattung, Beisetzungsfeier admin19-03-2015Der Naturfriedhof steht allen Menschen unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung zur Verfügung. Es dürfen aber nur Urnen (Bio-Urnen, verrottbar) beigesetzt werden. Eine Sargbestattung ist nicht möglich. Da es sich um einen Friedhof mit einer christlichen Grundausrichtung handelt, müssen auf dem Gelände befindliche christliche Symbole geduldet werden.
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Hits: 593 admin19-03-2015Nein. Laut Satzung des Naturfriedhofes St. Ursula sind anonyme Bestattungen nicht zulässig. Jede Grabstelle wird mit einem Grabstein versehen. Auf dem Grabstein müssen mindestens der Familienname und der Vorname des Verstorbenen stehen. Weitere Angaben sind nicht notwendig.
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Hits: 393 admin19-03-2015Bestattungen können werktags (außer Samstag) in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr durchgeführt werde. Kirchlich begleitete Bestattungen sollten in der Regel nachmittags (14:00 / 14:30) stattfinden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Ausnahmen sind in zwingenden Fällen möglich und müssen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.
Bei hoher Schneelage, starkem Frost oder vereisten Waldwegen müssen Beisetzungen vorübergehend ausgesetzt werden. Die Urne wird in solchen Fällen durch die Friedhofsverwaltung kostenfrei aufbewahrt, bis die Umstände eine Beisetzung wieder zulassen.
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Hits: 487 admin19-03-2015Ja. Es dürfen nur Schmuckurnen und Aschekapseln verwendet werden, die sich unter Einwirkung von Bodenfeuchtigkeit auflösen (Bio- oder Florat-Kapseln).
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Hits: 320 admin19-03-2015Nein. Nach einem Todesfall ist jedoch immer ein Bestattungsunternehmen einzuschalten. Dieses kümmert sich um den Toten, regelt mit Ihnen den weiteren Ablauf und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Formalitäten.
Für die Beisetzung selbst brauchen Sie auf dem Naturfriedhof keinen Bestatter. Sie müssen dem Bestatter aber mitteilen, dass Sie eine Beisetzung auf dem Naturfriedhof St. Ursula wünschen. Dies ist wichtig, da in diesem Fall eine Bio-Urne (verrottbar) verwendet werden muss. Sie können sich beim Ihrem Bestattungsunternehmen auch eine Schmuck- / Überurne aussuchen, die Ihren Vorstellungen entspricht.
Wenn Sie es wünschen kann der Bestatter die Urne zur Friedhofsverwaltung bringen. Dort wird die Urne bis zum Tag der Beisetzung an einem würdigen Ort (Leichenhalle) gesichert aufbewahrt. Ebenso kann die Urne vom Krematorium direkt an die Friedhofsverwaltung versandt werden. Die Beisetzung selbst kann auf ihren Wunsch durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt werden.
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Hits: 587 admin19-03-2015Wenn Sie die Friedhofsverwaltung (das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula) mit der Beisetzung beauftragen umfasst dies folgende Dienstleistungen:
- Beratung und Besprechung bezüglich des Ablaufs und der Gestaltung der Beisetzung
- Aufbewahrung der Urne bis zum Tag der Beisetzung
- Bereitstellung des Grabsteins durch die Friedhofsverwaltung Der Grabstein bleibt Eigentum des Naturfriedhofes St. Ursula
- Anfertigung des Grabschildes incl. Beschriftung und befestigen am Grabstein
(das Grabschild geht in das Eigentum des Grabnutzungsberechtigten über)- Aufstellung der Urne je nach Wunsch in der Kirche oder auf dem Urnenstein vor der Kirche ggf. auch direkt an der Grabstelle
- Einfacher der Jahreszeit angepasster Schmuck der Aufstellung
- Auf Wunsch kann an der Grabstelle Weihwasser und / oder ein Becken mit Erde und einer kleinen Schaufel aufgestellt werden.
- Auf Wunsch können an der Grabstelle bis zur 4 Sitzgelegenheiten bereitgehalten werden.
- Auf Wunsch Begrüßung der Trauergäste und ggf. kurze Ansprache
- Verbringung der Urne vom Aufstellungsort zur Grabstelle im Wald
- Ausheben und schließen der Grabstelle
- Setzen des Grabsteins
- Abschließende Gestaltung der frischen Grabstelle
Für dieses Leistungspaket wird eine Pauschalgebühr verrechnet. (Gebühren, die im Rahmen eines kirchlichen Begräbnisses anfallen, sind in dieser Pauschalgebühr nicht enthalten.)
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Hits: 609 admin19-03-2015Auf dem Naturfriedhof St. Ursula können von allen Bestattungsunternehmen Bestattungen durchgeführt werden, sofern die Bestatter insbesondere die Vorgaben nach der DIN EN 115017 erfüllen. Einzelheiten finden Sie unter:
https://www.naturfriedhof-sankt-ursula.de/bestatter.
Das Öffnen und Verschließen der Urnengrabstelle sowie das Setzen des Grabsteines wird jedoch immer durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula durchgeführt.
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Hits: 406 admin19-03-2015Nein. Für die Schmuck-/ Überurnen und für die Aschekapseln werden ausschließlich Stoffe verwendet, die sich unter Einwirkung von Bodenfeuchtigkeit auflösen. Eine einmal beigesetzte Urne kann also nicht mehr ausgegraben werden, da sich das Behältnis möglicherweise bereits aufgelöst hat und die Asche frei im Erdreich lagert.
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Hits: 333 admin19-03-2015Entscheidend ist, welcher Pfarrgemeinde der Verstorbene zuletzt angehörte. Der Pfarrer dieser Pfarrgemeinde ist grundsätzlich auch für die Beisetzung auf dem Naturfriedhof St. Ursula zuständig. Selbstverständlich sind auch andere Regelungen in Absprache mit dem hiesigen zuständigen Pfarramt möglich (Katholisch: Pfarreiengemeinschaft St. Martin im östlichen Grabfeld Tel. 09763 / 1345. Evangelisch: Pfarramt Bad Königshofen, Tel. 09761/6305).
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Hits: 428 admin19-03-2015Eine Begräbnisfeier kann z.B. in einem kirchlichen Rahmen stattfinden. Natürlich bietet sich hierfür die St. Ursula Kapelle in besonderer Weise an. Sie ist nicht nur Wallfahrtskapelle sondern auch Friedhofskapelle für den Naturfriedhof St. Ursula. Die Konfession spielt zunächst keine Rolle, höchsten bei der Auswahl des Geistlichen. Die Beisetzung kann auch ohne kirchliche Begleitung und ganz individuell gestaltet werden. Dabei ist jedoch die christliche Grundausrichtung des Naturfriedhofs St. Ursula zu berücksichtigen. Sie können den Ablauf mit der Friedhofsverwaltung oder mit dem von Ihnen beauftragten Bestatter absprechen. Maßnahmen, die vom üblichen Verlauf einer Beisetzung wesentlich abweichen sind möglich, sollten aber in jedem Fall mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen werden.
Jede Feier muss der Würde des Verstorbenen und der Würde des Ortes angemessen sein. Die Friedhofsverwaltung kann Maßnahmen und Handlungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ablehnen oder unterbinden.
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Hits: 481III.) Grabsteine, Gedenkschilder, Grabpflege admin19-03-2015Durch die Verwendung von Grabsteinen unterscheidet sich der Naturfriedhof ganz wesentlich von vielen anderen Naturfriedhöfen. Durch die Grabsteine werden die Urnengrabstellen eindeutig markiert. So entsteht ein konkreter Ort der Erinnerung. Die Grabstelle ist jederzeit leicht zu finden. Die Grabsteine sind in Größe und Form einheitlich. Ihre Form ist Grenzsteinen im Wald nachempfunden. So fügen sie sich gut in den Wald ein, ohne störend oder dominierend zu wirken.
Der Grabstein ist auch Träger des Grabschildes, das an den Toten erinnert und individuell gestaltet werden kann. Die Form eines Grenzsteines erinnert an die Grenze die wir im Tod überschreiten. Die Einheitlichkeit ist auch ein Ausdruck dafür, dass wir im Tode alle gleich sind.
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Hits: 359 admin19-03-2015Der Grabstein wird durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula gestellt und verbleibt im Eigentum des Kommunalunternehmens. Der Grabstein verbleibt während der Ruhefrist an der Grabstelle. Wird das Grabnutzungsrecht nicht verlängert, verbleibt der Grabstein an der Grabstelle bis die Grabstelle wieder gebraucht wird oder andere Gründe für die Entfernung des Grabsteins sprechen.
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Hits: 369 admin19-03-2015Das Grabschild gehört dem Grabnutzungsberechtigten. Es bleibt sein Eigentum. Das Grabschild darf erst nach Ablauf der Ruhefrist vom Eigentümer entfernt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist das Grabschild innerhalb einer vom Kommunalunternehmen gesetzten Frist zu entfernen. Geschieht dies nicht verbleibt es am Grabstein, bis dieser durch das Kommunalunternehmen entfernt wird.
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Hits: 304 admin19-03-2015Nein. Es handelt sich um sehr dauerhafte Granitsteine. Es entspricht durchaus dem Charakter eines Naturfriedhofes wenn die Grabsteine durch Moose und Flechten eine natürliche Patina erhalten. Sie bleiben weiterhin sichtbar, fügen sich dann aber besonders gut in die Umgebung ein. Es ist also nicht notwendig die Steine mit einer Drahtbürste oder ähnlichem zu reinigen. Das Grabschild kann zur Erhaltung der Lesbarkeit selbstverständlich mit geeigneten Mitteln gereinigt werden.
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Hits: 356 admin19-03-2015Definitiv nein. Es handelt sich um einen Naturfriedhof. Die Grabstellen liegen in der Natur und dürfen der Natur überlassen werden. Eine Grabpflege ist weder erforderlich noch werden irgendwelche Pflegmaßnahmen durch die Friedhofsverwaltung verlangt oder durchgeführt.
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Hits: 458 admin19-03-2015Es ist weder Grabschmuck (Engelsfiguren, Grabgestecke, Grablaternen etc.) noch eine Grabbepflanzung zulässig. Dies würde den Charakter eines Naturfriedhofes empfindlich stören. Die Grabstellen sollen nach und nach harmonisch in den Wald einwachsen.
Zeichen der Erinnerung und des Gedenkens sind selbstverständlich zulässig, soweit sie vergänglich sind und den Charakter des Naturfriedhofes nicht stören.
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Hits: 545 admin19-03-2015Es können kleine Steinchen auf oder am Grabstein niedergelegt werden. Auch einzelne Wiesen- oder Schnittblumen, evtl. aus dem eigenen Garten oder von einem Spaziergang mitgenommen und am Grab abgelegt sind ein schönes Zeichen. Mit einzelnen Waldfrüchten (Eicheln, Bucheckern, Zapfen, Beeren etc.) kann ein liebevolles Gedenken zum Ausdruck gebracht werden. Kinder können auch mit Naturmaterialien ein kleines Bild vor dem Grabstein legen. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Materialien vergänglich sind und sich in das Bild eines Naturfriedhofes gut einfügen.
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Hits: 547 admin19-03-2015Das Entfernen von aufkommenden Hecken, Gras- und Unkrautwuchs, junger Bäumchen etc. ist im Umkreis von 50 cm um den Grabstein zulässig aber nicht notwendig.
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Hits: 383IV.) Reservierungsfrist, Grabnutzung, Ruhefrist, Graburkunde admin19-03-2015Nach der Auswahl eines Grabplatzes erhalten sie eine Reservierungsbetätigung (Grab-Reservierung). Der ausgewählte Grabplatz ist damit für einen Zeitraum von 30 Jahren reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie das Recht, die ausgewählte Grabstelle mit einer Urne zu belegen.
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Hits: 386 admin19-03-2015Die Ruhefrist beginnt mit dem Tag der Inanspruchnahme (Belegung mit einer Urne). Wird die reservierte Grabstelle genutzt (Beisetzung einer Urne), erhalten Sie eine Graburkunde. Diese Urkunde berechtigt Sie als Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist (= 20 Jahre) zu nutzen.
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Hits: 330 admin19-03-2015Grundsätzlich nicht. Es sind jedoch Fälle denkbar, die es angemessen erscheinen lassen ein Grabnutzungsrecht rückgängig zu machen. Dies muss jedoch im Einzelfall durch die Friedhofsverwaltung (Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula) entschieden werden.
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Hits: 325 admin19-03-2015Wird die Grabstelle genutzt, endet die Nutzungsfrist unabhängig von der Reservierungsfrist mit dem Ablauf der Ruhefrist (20 Jahre).
Wird die reservierte Grabstelle nicht genutzt, endet die Nutzungsberechtigung mit Ablauf der Reservierungsfrist (30 Jahre).
Beispiel:
- Reservierung 2015:
Grabstelle wird nicht genutzt.
(2015 + 30 Jahre Reservierungszeitraum)
= Ende der Reservierung 2045- Reservierung 2015:
Grabstelle wird 2016 genutzt,
Beisetzung einer Urne; (2016 + 20 Jahre Ruhefrist)
= Ende der Grabnutzungsberechtigung 2036- Reservierung 2015:
Grabstelle wird 2044 genutzt,
Beisetzung einer Urne; (2044 + 20 Jahre Ruhefrist)
= Ende der Grabnutzungsberechtigung 2064Sowohl die die Reservierungsfrist (30 Jahre) als auch die Ruhefrist (20 Jahre) können nach Ablauf auf Wunsch verlängert werden. Für die Verlängerung dieser Fristen ist eine Gebühr zu entrichten.
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Hits: 291 admin19-03-2015Nach der Auswahl eines Grabplatzes erhalten sie mit dem Gebührenbescheid eine Reservierungsbestätigung (Grab-Reservierung). Der ausgewählte Grabplatz ist damit für einen Zeitraum von 30 Jahren reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie das Recht, die ausgewählte Grabstelle mit einer Urne zu belegen. Gebühren für die Nutzung fallen nicht mehr an!
Zu zahlen ist aber eine Gebühr für die Beisetzung. Diese wird auch nur im Falle einer Beisetzung fällig. Erfolgt die Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung, erhält der Grabnutzungsberechtigte den Gebührenbescheid. Erfolgt die Beisetzung auf dem Naturfriedhof durch einen Bestatter, erhält der Bestatter den Gebührenbescheid.
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Hits: 332 admin19-03-2015Selbstverständlich. Nach einem Todesfall kann ein Grabplatz auf dem Naturfriedhof ausgewählt werden. Für den ausgewählten Grabplatz wird dann eine Grabplatzbestätigung ausgestellt und an den Bestatter versandt. (Wird zur Vorlage beim Krematorium benötigt).
Der Grabnutzungsberechtigte erhält einen Gebührenbescheid für die Nutzung der Grabstelle und eine Graburkunde Diese Urkunde berechtigt den Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist (= 20 Jahre) zu nutzen.
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Hits: 360 admin19-03-2015Die Urne und damit die Aschereste verbleiben für alle Zeit im Boden. Auf dem Naturfriedhof St. Ursula dürfen nur Bio-Urnen verwendet werden. Diese Urnen, aber auch die in den Urnen befindliche Aschekapsel, lösen sich nach kurzer Zeit im Erdboden auf. Die Asche des Verstorbenen liegt dann unmittelbar im Erdreich. Eine Bergung der Urne oder das Ausheben der frei liegenden Asche ist nicht möglich und nicht zulässig.
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Hits: 302 admin19-03-2015Die Gebühr für eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts ist derzeit noch nicht bekannt. Der Naturfriedhof St. Ursula wurde 2014 eröffnet. Erst in 20 Jahren können Verlängerungsgebühren berechnet werden. Mit den Gebühren müssen die laufenden Aufwendungen für den Naturfriedhof gedeckt werden. Die Gebühren für eine Verlängerung werden aber i.d.R. niedriger sein als der Ersterwerb des Grabnutzungsrechtes.
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Hits: 291 admin19-03-2015Das ist kaum vorstellbar. Das Grabnutzungsrecht endet mit Ablauf des Reservierungszeitraums bzw. mit Ablauf der Ruhefrist. Eine Verlängerung könnte z.B. ausgeschlossen werden wenn wichtige Gründe vorliegen (z.B. die Grabstelle wird wieder gebraucht oder der Bereich der Grabstelle muss aus anderen wichtigen Gründen frei gehalten werden.) Dies ist jedoch bei der Größe des Naturfriedhofes eher unwahrscheinlich. Sie können also damit rechnen, dass eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts i.d.R. ohne Probleme möglich ist.
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Hits: 186 admin19-03-2015Nein. Die Graburkunde ist auf Ihre Person ausgestellt. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.
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Hits: 298 admin19-03-2015Das ist kein Problem. Jede Reservierung eines Grabplatzes wird durch die Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert. Gegen Nachweis Ihrer Identität und eine Verwaltungsgebühr können Sie erneut eine Bestätigung Ihrer Reservierung (Graburkunde) erhalten.
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Hits: 336V.) Forstliche Nutzung und sonstiges zum Naturfriedhof admin19-03-2015Die Urnengrabstellen werden in einem Mindestabstand von 2,0 bis 3,0 m vom Stamm entfernt angelegt. Die Gefahr größere Wurzeln sehr häufig zu verletzen ist in diesem Abstand (vor allem bei tief wurzelnden Baumarten) gering. Trotzdem kann es vorkommen, dass einzelne Wurzeln dabei durchtrennt werden. Tiefwurzelnde Baumarten wie z.B. die Eiche, können den Verlust einiger Seitenwurzeln relativ gut kompensieren. Die Stabilität des Baumes wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Eine Schädigung des Waldes ist nicht zu befürchten. Bezogen auf die gesamte Fläche des Waldes wird nur ein kleiner Teil der Bäume mit Urnengräbern versehen. Es bleiben, noch viele Bäume übrig, die in keiner Weise durch die Friedhofsnutzung beeinträchtigt werden.
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Hits: 175 admin19-03-2015Eine forstwirtschaftliche Nutzung findet im Naturfriedhof nicht mehr statt. Auch wenn die Waldfläche als Friedhof genutzt wird, soll und muss die Waldeigenschaft erhalten bleiben.
Forstliche Maßnahmen (Baumfällung, Pflege- und Pflanzarbeiten) sind aber weiterhin notwendig. Sie dienen jedoch ausschließlich der Walderhaltung und der Sicherheit der Wald- / Friedhofsbesucher. So kann es notwendig werden, einzelne Bäume aus Sicherheitsgründen zu fällen, aufkommenden Heckenwuchs zu entfernen oder Pflanzen zu setzen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gras, Dornhecken, sonstiger Unterwuchs ebenso wie Reisig und Astholz auf dem Waldboden werden aber nicht grundsätzlich entfernt. Sie gehören wesentlich zu einem Wald und erfüllen im Ökosystem des Waldes wichtige Aufgaben.
Auch wenn auf dem Gelände des Naturfriedhofes keine reguläre Fortwirtschaft stattfindet, werden bei allen forstlichen Maßnahmen die Richtlinien des PEFC-Standards eingehalten.
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Hits: 269 admin19-03-2015Bei einem Naturfriedhof handelt es sich um einen befriedeten Bereich. Dies bedeutet, dass für das Gelände eines Naturfriedhofes besondere Einschränkungen gelten z.B. keine Jagdausübung. Auch ein unbeabsichtigtes Betreten soll verhindert werden.
Daher müssen die Grenzen eines Naturfriedhofes im Gelände eindeutig erkennbar sein. Dies kann z.B. durch eine Eingrenzung mit Baumstämmen, Hecken, Reisigwälle oder ein Holzgeländer etc. geschehen. Eine Beschilderung muss darauf hinweisen, dass sich hinter der Einfriedung ein Friedhof befindet. Diese Maßnahmen sollen helfen die Würde des Ortes zu unterstreichen und den Friedhofsbereich kenntlich zu machen. Eine unüberwindliche oder gar wild- und tierdichte Einzäunung ist nicht erforderlich und würde dem Charakter eines NATUR-Friedhofes extrem widersprechen.
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Hits: 214 admin19-03-2015Können Wildschweine oder andere Tiere die Urnen ausgraben?
Ein Naturfriedhof ist für alle Wildtiere des Waldes und des Feldes frei zugänglich. Dies gehört zum Wesen eines NATUR-Friedhofes. Daher kann es vorkommen, dass Wildschweine auf Nahrungssuche Teile eines Naturfriedhofes durchwühlen. Ihre Nahrung (Engerlinge, Würmer, Käfer, Schnecken, Pilze, Eicheln, Bucheckern etc.) finden sie in den oberen 20 – 30 cm des Waldbodens.
Nachrichten, dass Urnen durch Wildschweine ausgegraben oder gar aufgefressen wurden sind eindeutig der Gerüchteküche zuzuordnen! Vermutlich soll mit solchen Gerüchten erreicht werden Menschen von einer Beisetzung auf einem Naturfriedhof abzuhalten.
Sowohl die Urnen als auch die Asche sind für Wildschweine als Nahrung absolut uninteressant. In unserem Naturfriedhof werden nur Bio- oder Floratkapseln verwendet. Dabei handelt es sich um Flüssigholz oder gepressten ungebrannten Ton. Beide Materialien lösen sich im Boden unter Einwirkung von Feuchtigkeit auf. Auch Aschekapseln aus Maisstärke sind keine Wildschweinnahrung. Die Beimengungen zur Maisstärke und der wasserlösliche Lacküberzug machen sie für Wildschweine ungenießbar. Außerdem befinden sich die Urnen 80 cm unter der Bodenoberfläche. Im Naturfriedhof St. Ursula sitzt außerdem der schwere Grabstein zu einem Drittel direkt über der Urne und verhindert so zusätzlich ein Ausgraben der Urne durch Wildschweine.
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Hits: 457 admin19-03-2015Zuerst wird überprüft ob die Verkehrssicherheit mit vertretbarem Aufwand auf andere Weise hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Baum fachgerecht gefällt werden. Eventuell gefährdete Grabsteine werden in geeigneter Weise gesichert. Nach der Fällung wird der Baum aus dem Friedhofsgelände entfernt. Das anfallende Reisig wird auf Haufen gelegt oder an den Rand des Friedhofsgeländes verbracht und dient dort zur Abgrenzung. Reisig gehört zum Wald (auch in einem Naturfriedhof) und nimmt im Ökosystem des Waldes einen ganz wichtigen Platz ein. Das verrottende Reisig dient Tieren als Nahrung und Unterschlupf (Artenschutz) und setzt gespeicherte Nährstoffe frei.
Die Baumnummer wird am verblieben Baumstumpf oder an einem Holzpfahl gut sichtbar befestigt. Eine Nachpflanzung findet nur statt, wenn nicht auf natürliche Weise für einen Baumnachwuchs (Verjüngung) gesorgt werden kann.
Anspruch auf eine Nachpflanzung wie bei anderen Naturfriedhöfen besteht nicht. Es wurde das Nutzungsrecht an einer Grabstelle verkauft und nicht der Baum um den herum die Grabstellen liegen. Dass Bäume in einem Wald absterben oder genutzt werden müssen ist ganz natürlich. Auch der Nachwuchs an Bäumen soll, wenn irgend möglich, auf natürliche Weise (Naturverjüngung) erfolgen.
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