Grabplatzauswahl
Grabplatzauswahl
Mit einem blauen Band und einem Nummernplättchen sind Bäume markiert, in deren Umkreis Grabstellen geplant sind. Um diese Bäume herum sind sternförmig mehrere Grabstellen vorgesehen. Der Mindestabstand der Grabstellen zum Baum beträgt 2,0 Meter. Die Anzahl der Grabstellen ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten (Wege, Grenze, andere Bäume, Wurzelstöcke etc.). Grabstellen befinden sich nicht nur im Umkreis von markierten Bäumen, sondern auch entlang von Wegen.
Im Naturfriedhof St. Ursula kann schon zu Lebzeiten ein Begräbnisplatz ausgewählt werden. Jeden 1. Sonntag im Monat findet eine Führung auf dem Gelände des Naturfriedhofes statt. Im Rahmen dieser Führungen wird das Konzept des Naturfriedhofes St. Ursula erläutert, außerdem besteht die Möglichkeit die St. Ursulakapelle zu besichtigen. Im Anschluss an jede Führung kann ein Grabplatz ausgewählt und reserviert werden. Es besteht auch die Möglichkeit einen gesonderten Termin zu vereinbaren. In Begleitung eines Vertreters der Friedhofsverwaltung können Sie dann in aller Ruhe einen Grabplatz auswählen. Ob und wo ein Grabplatz frei ist, kann im Wald nicht erkannt werden. Die Vertreter der Friedhofsverwaltung erteilen Ihnen diesbezüglich gerne Auskunft. Selbstverständlich können auch mehrere Grabstellen nebeneinander erworben werden. Auf einem Formular wird die Grabplatzauswahl bestätigt. Nach 1 – 2 Wochen erhalten Sie zusammen mit der Gebührenrechnung eine Reservierungsbetätigung (Grab-Reservierung). Der von Ihnen ausgewählte Grabplatz ist damit für einen Zeitraum von 30 Jahren reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie das Recht die ausgewählte Grabstelle mit einer Urne zu belegen.
Wird die reservierte Grabstelle genutzt (Beisetzung einer Urne) erhalten Sie eine Graburkunde. Diese Urkunde berechtigt Sie als Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) zu nutzen. Die Ruhefrist beginnt mit dem Tag der Inanspruchnahme (Belegung mit einer Urne).
Wird die reservierte Grabstelle nicht genutzt, endet die Nutzungsberechtigung mit Ablauf der Reservierungsfrist (30 Jahre). Wir die Grabstelle genutzt, endet die Nutzungsfrist unabhängig von der Reservierungsfrist mit Ablauf der Ruhefrist (20 Jahre).
Sowohl die Reservierungsfrist als auch die Ruhefrist können nach Ablauf auf Wunsch verlängert werden. Für die Verlängerung dieser Fristen ist eine Gebühr zu entrichten.