Fragen und Antworten



  • I.) Besuch des Naturfriedhofes, Eigentum und Zuständigkeit
  • Kann ich den Naturfriedhof jederzeit besuchen/ betreten?

    admin19-03-2015

    Der Naturfriedhof ist während folgender Zeiten für den Besucherverkehr geöffnet:
    November bis März: von 08:00 – 17:00 Uhr
    April bis Oktober: von 07:00 – 19:00 Uhr
    Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofstei-le aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen oder außerhalb der vorgenann-ten Öffnungszeiten gestatten.

  • Was ist bei einem Besuch des Naturfriedhofes zu beachten?

    admin19-03-2015

    Der Naturfriedhof St. Ursula befindet sich in einem Laubmischwald. Sie betreten also einen Wald! Wie bei jedem Waldbesuch ist es wichtig auf die waldtypischen Gefahren zu achten. Bei Sturm, nach starkem Schneefall und bei starkem Eis- oder Reifbehang der Bäume darf der Naturfriedhof nicht betreten werden. Der Naturfriedhof kann witterungsbedingt durch die Friedhofsverwaltung zeitweise geschlossen werden.

  • Ist der Naturfriedhof für Menschen mit Behinderung zugänglich?

    admin19-03-2015

    Ja! In unmittelbarer Nähe zum Naturfriedhof befindet sich ein Pkw-Parkplatz. Der Fahrweg zur Kapelle ist mit einer Schranke gesperrt. Seitlich befindet sich ein Durchweg für Menschen mit Gehbehinderung (Rollator / Rollstuhl). Der Fahrweg zur Kapelle und die Fußwege sind mit Rollator und Rollstuhl ohne fremde Hilfe befahrbar. Die Befestigung dieser Wege entspricht der von gut ausgebauten Forstwegen bzw. Fußwegen in Parks. Am Eingang zur Kirche befindet sich eine Stufe, die für Rollstuhlfahrer nur mit fremder Hilfe überwunden werden kann.

  • Dürfen bei einem Besuch im Naturfriedhof Hunde mitgenommen werden?

    admin19-03-2015

    Für viele Menschen ist ein Hund ein treuer Gefährte und eine echte Lebenshilfe, gerade in schweren Zeiten. In einem Naturfriedhof sollten alle Geschöpfe willkommen sein. Hunde müssen aber im Bereich des Naturfriedhofes an der Leine geführt werden. Auf den Wegen und im Gelände des Naturfriedhofes ist Hundekot durch den Hundebesitzer sofort zu beseitigen.

  • Wem gehört der Naturfriedhof St. Ursula?

    admin19-03-2015

    Der Naturfriedhof St. Ursula liegt im Gemeindewald, auf dem Grund und Boden des Marktes Trappstadt. Der Naturfriedhof St. Ursula ist eine öffentliche Einrichtung des Marktes Trappstadt.

  • Wer ist für den Naturfriedhof St. Ursula zuständig?

    admin19-03-2015

    Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung werden durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula wahrgenommen. Bei allen Fragen und Anliegen können Sie sich an das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula wenden. (Die Kontaktdaten und weitere Informationen über den Naturfriedhof finden Sie im Internet unter:

    www.naturfriedhof-sankt-ursula.de

  • II.) Bestattung, Beisetzungsfeier
  • Wer kann / darf auf dem Naturfriedhof St. Ursula bestattet werden?

    admin19-03-2015

    Der Naturfriedhof steht allen Menschen unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung zur Verfügung. Es dürfen aber nur Urnen (Bio-Urnen, verrottbar) beigesetzt werden. Eine Sargbestattung ist nicht möglich. Da es sich um einen Friedhof mit einer christlichen Grundausrichtung handelt, müssen auf dem Gelände befindliche christliche Symbole geduldet werden.

  • Ist im Naturfriedhof St. Ursula eine anonyme Bestattung möglich?

    admin19-03-2015

    Nein. Laut Satzung des Naturfriedhofes St. Ursula sind anonyme Bestattungen nicht zulässig. Jede Grabstelle wird mit einem Grabstein versehen. Auf dem Grabstein müssen mindestens der Familienname und der Vorname des Verstorbenen stehen. Weitere Angaben sind nicht notwendig.

  • Können Bestattungen auf dem Naturfriedhof jederzeit durchgeführt werden?

    admin19-03-2015

    Bestattungen können werktags (außer Samstag) in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr durchgeführt werde. Kirchlich begleitete Bestattungen sollten in der Regel nachmittags (14:00 / 14:30) stattfinden. An Sonn- und Feiertagen finden keine Bestattungen statt. Ausnahmen sind in zwingenden Fällen möglich und müssen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden.

    Bei hoher Schneelage, starkem Frost oder vereisten Waldwegen müssen Beisetzungen vorübergehend ausgesetzt werden. Die Urne wird in solchen Fällen durch die Friedhofsverwaltung kostenfrei aufbewahrt, bis die Umstände eine Beisetzung wieder zulassen.

  • Müssen in einem Naturfriedhof spezielle Urnen verwendet werden?

    admin19-03-2015

    Ja. Es dürfen nur Schmuckurnen und Aschekapseln verwendet werden, die sich unter Einwirkung von Bodenfeuchtigkeit auflösen (Bio- oder Florat-Kapseln).

  • Brauche ich für eine Beisetzung im Naturfriedhof St. Ursula einen Bestatter?

    admin19-03-2015

    Nein. Nach einem Todesfall ist jedoch immer ein Bestattungsunternehmen einzuschalten. Dieses kümmert sich um den Toten, regelt mit Ihnen den weiteren Ablauf und unterstützt Sie bei der Abwicklung von Formalitäten.

    Für die Beisetzung selbst brauchen Sie auf dem Naturfriedhof keinen Bestatter. Sie müssen dem Bestatter aber mitteilen, dass Sie eine Beisetzung auf dem Naturfriedhof St. Ursula wünschen. Dies ist wichtig, da in diesem Fall eine Bio-Urne (verrottbar) verwendet werden muss. Sie können sich beim Ihrem Bestattungsunternehmen auch eine Schmuck- / Überurne aussuchen, die Ihren Vorstellungen entspricht.

    Wenn Sie es wünschen kann der Bestatter die Urne zur Friedhofsverwaltung bringen. Dort wird die Urne bis zum Tag der Beisetzung an einem würdigen Ort (Leichenhalle) gesichert aufbewahrt. Ebenso kann die Urne vom Krematorium direkt an die Friedhofsverwaltung versandt werden. Die Beisetzung selbst kann auf ihren Wunsch durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt werden.

  • Welche Leistungen umfasst eine Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung und was kostet das?

    admin19-03-2015

    Wenn Sie die Friedhofsverwaltung (das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula) mit der Beisetzung beauftragen umfasst dies folgende Dienstleistungen:

    • Beratung und Besprechung bezüglich des Ablaufs und der Gestaltung der Beisetzung
    • Aufbewahrung der Urne bis zum Tag der Beisetzung
    • Bereitstellung des Grabsteins durch die Friedhofsverwaltung Der Grabstein bleibt Eigentum des Naturfriedhofes St. Ursula
    • Anfertigung des Grabschildes incl. Beschriftung und befestigen am Grabstein
      (das Grabschild geht in das Eigentum des Grabnutzungsberechtigten über)
    • Aufstellung der Urne je nach Wunsch in der Kirche oder auf dem Urnenstein vor der Kirche ggf. auch direkt an der Grabstelle
    • Einfacher der Jahreszeit angepasster Schmuck der Aufstellung
    • Auf Wunsch kann an der Grabstelle Weihwasser und / oder ein Becken mit Erde und einer kleinen Schaufel aufgestellt werden.
    • Auf Wunsch können an der Grabstelle bis zur 4 Sitzgelegenheiten bereitgehalten werden.
    • Auf Wunsch Begrüßung der Trauergäste und ggf. kurze Ansprache
    • Verbringung der Urne vom Aufstellungsort zur Grabstelle im Wald
    • Ausheben und schließen der Grabstelle
    • Setzen des Grabsteins
    • Abschließende Gestaltung der frischen Grabstelle

    Für dieses Leistungspaket wird eine Pauschalgebühr verrechnet. (Gebühren, die im Rahmen eines kirchlichen Begräbnisses anfallen, sind in dieser Pauschalgebühr nicht enthalten.)

  • Kann auch ein Bestattungsunternehmer auf dem Naturfriedhof eine Beisetzung durchführen?

    admin19-03-2015

    Auf dem Naturfriedhof St. Ursula können von allen Bestattungsunternehmen Bestattungen durchgeführt werden, sofern die Bestatter insbesondere die Vorgaben nach der DIN EN 115017 erfüllen. Einzelheiten finden Sie unter:

    https://www.naturfriedhof-sankt-ursula.de/bestatter.

    Das Öffnen und Verschließen der Urnengrabstelle sowie das Setzen des Grabsteines wird jedoch immer durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula durchgeführt.

  • Kann nach der Beisetzung einer Urne im Naturfriedhof eine Umbettung vorgenommen werden?

    admin19-03-2015

    Nein. Für die Schmuck-/ Überurnen und für die Aschekapseln werden ausschließlich Stoffe verwendet, die sich unter Einwirkung von Bodenfeuchtigkeit auflösen. Eine einmal beigesetzte Urne kann also nicht mehr ausgegraben werden, da sich das Behältnis möglicherweise bereits aufgelöst hat und die Asche frei im Erdreich lagert.

  • Welcher Pfarrer / Pastor ist für eine kirchliche Beisetzung auf dem Naturfriedhof St. Ursula zuständig?

    admin19-03-2015

    Entscheidend ist, welcher Pfarrgemeinde der Verstorbene zuletzt angehörte. Der Pfarrer dieser Pfarrgemeinde ist grundsätzlich auch für die Beisetzung auf dem Naturfriedhof St. Ursula zuständig. Selbstverständlich sind auch andere Regelungen in Absprache mit dem hiesigen zuständigen Pfarramt möglich (Katholisch: Pfarreiengemeinschaft St. Martin im östlichen Grabfeld Tel. 09763 / 1345. Evangelisch: Pfarramt Bad Königshofen, Tel. 09761/6305).

  • Kann die Begräbnisfeier frei gestaltet werden oder gibt es da Grenzen?

    admin19-03-2015

    Eine Begräbnisfeier kann z.B. in einem kirchlichen Rahmen stattfinden. Natürlich bietet sich hierfür die St. Ursula Kapelle in besonderer Weise an. Sie ist nicht nur Wallfahrtskapelle sondern auch Friedhofskapelle für den Naturfriedhof St. Ursula. Die Konfession spielt zunächst keine Rolle, höchsten bei der Auswahl des Geistlichen. Die Beisetzung kann auch ohne kirchliche Begleitung und ganz individuell gestaltet werden. Dabei ist jedoch die christliche Grundausrichtung des Naturfriedhofs St. Ursula zu berücksichtigen. Sie können den Ablauf mit der Friedhofsverwaltung oder mit dem von Ihnen beauftragten Bestatter absprechen. Maßnahmen, die vom üblichen Verlauf einer Beisetzung wesentlich abweichen sind möglich, sollten aber in jedem Fall mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen werden.

    Jede Feier muss der Würde des Verstorbenen und der Würde des Ortes angemessen sein. Die Friedhofsverwaltung kann Maßnahmen und Handlungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ablehnen oder unterbinden.

  • III.) Grabsteine, Gedenkschilder, Grabpflege
  • Warum werden im Naturfriedhof St. Ursula Grabsteine verwendet?

    admin19-03-2015

    Durch die Verwendung von Grabsteinen unterscheidet sich der Naturfriedhof ganz wesentlich von vielen anderen Naturfriedhöfen. Durch die Grabsteine werden die Urnengrabstellen eindeutig markiert. So entsteht ein konkreter Ort der Erinnerung. Die Grabstelle ist jederzeit leicht zu finden. Die Grabsteine sind in Größe und Form einheitlich. Ihre Form ist Grenzsteinen im Wald nachempfunden. So fügen sie sich gut in den Wald ein, ohne störend oder dominierend zu wirken.

    Der Grabstein ist auch Träger des Grabschildes, das an den Toten erinnert und individuell gestaltet werden kann. Die Form eines Grenzsteines erinnert an die Grenze die wir im Tod überschreiten. Die Einheitlichkeit ist auch ein Ausdruck dafür, dass wir im Tode alle gleich sind.

  • Wem gehört der Grabstein?

    admin19-03-2015

    Der Grabstein wird durch das Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula gestellt und verbleibt im Eigentum des Kommunalunternehmens. Der Grabstein verbleibt während der Ruhefrist an der Grabstelle. Wird das Grabnutzungsrecht nicht verlängert, verbleibt der Grabstein an der Grabstelle bis die Grabstelle wieder gebraucht wird oder andere Gründe für die Entfernung des Grabsteins sprechen.

  • Wem gehört das Grabschild?

    admin19-03-2015

    Das Grabschild gehört dem Grabnutzungsberechtigten. Es bleibt sein Eigentum. Das Grabschild darf erst nach Ablauf der Ruhefrist vom Eigentümer entfernt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist das Grabschild innerhalb einer vom Kommunalunternehmen gesetzten Frist zu entfernen. Geschieht dies nicht verbleibt es am Grabstein, bis dieser durch das Kommunalunternehmen entfernt wird.

  • Bedürfen die Grabsteine einer Pflege?

    admin19-03-2015

    Nein. Es handelt sich um sehr dauerhafte Granitsteine. Es entspricht durchaus dem Charakter eines Naturfriedhofes wenn die Grabsteine durch Moose und Flechten eine natürliche Patina erhalten. Sie bleiben weiterhin sichtbar, fügen sich dann aber besonders gut in die Umgebung ein. Es ist also nicht notwendig die Steine mit einer Drahtbürste oder ähnlichem zu reinigen. Das Grabschild kann zur Erhaltung der Lesbarkeit selbstverständlich mit geeigneten Mitteln gereinigt werden.

  • Muss ich mich um die Grabpflege kümmern?

    admin19-03-2015

    Definitiv nein. Es handelt sich um einen Naturfriedhof. Die Grabstellen liegen in der Natur und dürfen der Natur überlassen werden. Eine Grabpflege ist weder erforderlich noch werden irgendwelche Pflegmaßnahmen durch die Friedhofsverwaltung verlangt oder durchgeführt.

  • Sind Grabschmuck/ Grabbepflanzung oder Grablichter zulässig?

    admin19-03-2015

    Es ist weder Grabschmuck (Engelsfiguren, Grabgestecke, Grablaternen etc.) noch eine Grabbepflanzung zulässig. Dies würde den Charakter eines Naturfriedhofes empfindlich stören. Die Grabstellen sollen nach und nach harmonisch in den Wald einwachsen.

    Zeichen der Erinnerung und des Gedenkens sind selbstverständlich zulässig, soweit sie vergänglich sind und den Charakter des Naturfriedhofes nicht stören.

  • Welche Zeichen der Erinnerung und des Gedenkens sind möglich?

    admin19-03-2015

    Es können kleine Steinchen auf oder am Grabstein niedergelegt werden. Auch einzelne Wiesen- oder Schnittblumen, evtl. aus dem eigenen Garten oder von einem Spaziergang mitgenommen und am Grab abgelegt sind ein schönes Zeichen. Mit einzelnen Waldfrüchten (Eicheln, Bucheckern, Zapfen, Beeren etc.) kann ein liebevolles Gedenken zum Ausdruck gebracht werden. Kinder können auch mit Naturmaterialien ein kleines Bild vor dem Grabstein legen. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Materialien vergänglich sind und sich in das Bild eines Naturfriedhofes gut einfügen.

  • Dürfen Hecken oder Graswuchs um den Grabstein entfernt werden?

    admin19-03-2015

    Das Entfernen von aufkommenden Hecken, Gras- und Unkrautwuchs, junger Bäumchen etc. ist im Umkreis von 50 cm um den Grabstein zulässig aber nicht notwendig.

  • IV.) Reservierungsfrist, Grabnutzung, Ruhefrist, Graburkunde
  • Was bedeutet Reservierungsfrist?

    admin19-03-2015

    Nach der Auswahl eines Grabplatzes erhalten sie eine Reservierungsbetätigung (Grab-Reservierung). Der ausgewählte Grabplatz ist damit für einen Zeitraum von 30 Jahren reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie das Recht, die ausgewählte Grabstelle mit einer Urne zu belegen.

  • Was besagt die Ruhefrist?

    admin19-03-2015

    Die Ruhefrist beginnt mit dem Tag der Inanspruchnahme (Belegung mit einer Urne). Wird die reservierte Grabstelle genutzt (Beisetzung einer Urne), erhalten Sie eine Graburkunde. Diese Urkunde berechtigt Sie als Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist (= 20 Jahre) zu nutzen.

  • Kann die Reservierung einer Grabstelle rückgängig gemacht werden?

    admin19-03-2015

    Grundsätzlich nicht. Es sind jedoch Fälle denkbar, die es angemessen erscheinen lassen ein Grabnutzungsrecht rückgängig zu machen. Dies muss jedoch im Einzelfall durch die Friedhofsverwaltung (Kommunalunternehmen Naturfriedhof St. Ursula) entschieden werden.

  • Was geschieht wenn die reservierte Grabstelle genutzt bzw. nicht genutzt wird?

    admin19-03-2015

    Wird die Grabstelle genutzt, endet die Nutzungsfrist unabhängig von der Reservierungsfrist mit dem Ablauf der Ruhefrist (20 Jahre).

    Wird die reservierte Grabstelle nicht genutzt, endet die Nutzungsberechtigung mit Ablauf der Reservierungsfrist (30 Jahre).

    Beispiel:

    • Reservierung 2015:
      Grabstelle wird nicht genutzt.
      (2015 + 30 Jahre Reservierungszeitraum)
      Ende der Reservierung 2045
    • Reservierung 2015:
      Grabstelle wird 2016 genutzt,
      Beisetzung einer Urne; (2016 + 20 Jahre Ruhefrist)
      = Ende der Grabnutzungsberechtigung 2036
    • Reservierung 2015:
      Grabstelle wird 2044 genutzt,
      Beisetzung einer Urne; (2044 + 20 Jahre Ruhefrist)
      = Ende der Grabnutzungsberechtigung 2064

    Sowohl die die Reservierungsfrist (30 Jahre) als auch die Ruhefrist (20 Jahre) können nach Ablauf auf Wunsch verlängert werden. Für die Verlängerung dieser Fristen ist eine Gebühr zu entrichten.

  • Entstehen zusätzliche Kosten wenn eine reservierte Grabstelle belegt wird (Beisetzung einer Urne)?

    admin19-03-2015

    Nach der Auswahl eines Grabplatzes erhalten sie mit dem Gebührenbescheid eine Reservierungsbestätigung (Grab-Reservierung). Der ausgewählte Grabplatz ist damit für einen Zeitraum von 30 Jahren reserviert. Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie das Recht, die ausgewählte Grabstelle mit einer Urne zu belegen. Gebühren für die Nutzung fallen nicht mehr an!

    Zu zahlen ist aber eine Gebühr für die Beisetzung. Diese wird auch nur im Falle einer Beisetzung fällig. Erfolgt die Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung, erhält der Grabnutzungsberechtigte den Gebührenbescheid. Erfolgt die Beisetzung auf dem Naturfriedhof durch einen Bestatter, erhält der Bestatter den Gebührenbescheid.

  • Kann eine Urnenbeisetzung auf dem Naturfriedhof auch ohne vorherige Reservierung stattfinden?

    admin19-03-2015

    Selbstverständlich. Nach einem Todesfall kann ein Grabplatz auf dem Naturfriedhof ausgewählt werden. Für den ausgewählten Grabplatz wird dann eine Grabplatzbestätigung ausgestellt und an den Bestatter versandt. (Wird zur Vorlage beim Krematorium benötigt).

    Der Grabnutzungsberechtigte erhält einen Gebührenbescheid für die Nutzung der Grabstelle und eine Graburkunde Diese Urkunde berechtigt den Grabnutzungsberechtigten die Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist (= 20 Jahre) zu nutzen.

  • Was geschieht nach Ablauf der Ruhefrist mit der Urne, wenn das Grabnutzungsrecht nicht verlängert wird?

    admin19-03-2015

    Die Urne und damit die Aschereste verbleiben für alle Zeit im Boden. Auf dem Naturfriedhof St. Ursula dürfen nur Bio-Urnen verwendet werden. Diese Urnen, aber auch die in den Urnen befindliche Aschekapsel, lösen sich nach kurzer Zeit im Erdboden auf. Die Asche des Verstorbenen liegt dann unmittelbar im Erdreich. Eine Bergung der Urne oder das Ausheben der frei liegenden Asche ist nicht möglich und nicht zulässig.

  • Was kostet die Verlängerung der Grabnutzung nach Ablauf der Ruhefrist?

    admin19-03-2015

    Die Gebühr für eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts ist derzeit noch nicht bekannt. Der Naturfriedhof St. Ursula wurde 2014 eröffnet. Erst in 20 Jahren können Verlängerungsgebühren berechnet werden. Mit den Gebühren müssen die laufenden Aufwendungen für den Naturfriedhof gedeckt werden. Die Gebühren für eine Verlängerung werden aber i.d.R. niedriger sein als der Ersterwerb des Grabnutzungsrechtes.

  • Kann es sein, dass das Grabnutzungsrecht nicht verlängert wird?

    admin19-03-2015

    Das ist kaum vorstellbar. Das Grabnutzungsrecht endet mit Ablauf des Reservierungszeitraums bzw. mit Ablauf der Ruhefrist. Eine Verlängerung könnte z.B. ausgeschlossen werden wenn wichtige Gründe vorliegen (z.B. die Grabstelle wird wieder gebraucht oder der Bereich der Grabstelle muss aus anderen wichtigen Gründen frei gehalten werden.) Dies ist jedoch bei der Größe des Naturfriedhofes eher unwahrscheinlich. Sie können also damit rechnen, dass eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts i.d.R. ohne Probleme möglich ist.

  • Kann ich meine Graburkunde weiterverkaufen?

    admin19-03-2015

    Nein. Die Graburkunde ist auf Ihre Person ausgestellt. Ein Weiterverkauf ist nicht zulässig.

  • Was geschieht, wenn die einmal erworbene Graburkunde verloren geht?

    admin19-03-2015

    Das ist kein Problem. Jede Reservierung eines Grabplatzes wird durch die Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert. Gegen Nachweis Ihrer Identität und eine Verwaltungsgebühr können Sie erneut eine Bestätigung Ihrer Reservierung (Graburkunde) erhalten.

  • V.) Forstliche Nutzung und sonstiges zum Naturfriedhof
  • Werden die Bäume oder der Wald durch die Anlage von Urnengräbern geschädigt?

    admin19-03-2015

    Die Urnengrabstellen werden in einem Mindestabstand von 2,0 bis 3,0 m vom Stamm entfernt angelegt. Die Gefahr größere Wurzeln sehr häufig zu verletzen ist in diesem Abstand (vor allem bei tief wurzelnden Baumarten) gering. Trotzdem kann es vorkommen, dass einzelne Wurzeln dabei durchtrennt werden. Tiefwurzelnde Baumarten wie z.B. die Eiche, können den Verlust einiger Seitenwurzeln relativ gut kompensieren. Die Stabilität des Baumes wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    Eine Schädigung des Waldes ist nicht zu befürchten. Bezogen auf die gesamte Fläche des Waldes wird nur ein kleiner Teil der Bäume mit Urnengräbern versehen. Es bleiben, noch viele Bäume übrig, die in keiner Weise durch die Friedhofsnutzung beeinträchtigt werden.

  • Wird der Wald im Naturfriedhof weiterhin forstlich genutzt?

    admin19-03-2015

    Eine forstwirtschaftliche Nutzung findet im Naturfriedhof nicht mehr statt. Auch wenn die Waldfläche als Friedhof genutzt wird, soll und muss die Waldeigenschaft erhalten bleiben.

    Forstliche Maßnahmen (Baumfällung, Pflege- und Pflanzarbeiten) sind aber weiterhin notwendig. Sie dienen jedoch ausschließlich der Walderhaltung und der Sicherheit der Wald- / Friedhofsbesucher. So kann es notwendig werden, einzelne Bäume aus Sicherheitsgründen zu fällen, aufkommenden Heckenwuchs zu entfernen oder Pflanzen zu setzen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Gras, Dornhecken, sonstiger Unterwuchs ebenso wie Reisig und Astholz auf dem Waldboden werden aber nicht grundsätzlich entfernt. Sie gehören wesentlich zu einem Wald und erfüllen im Ökosystem des Waldes wichtige Aufgaben.

    Auch wenn auf dem Gelände des Naturfriedhofes keine reguläre Fortwirtschaft stattfindet, werden bei allen forstlichen Maßnahmen die Richtlinien des PEFC-Standards eingehalten.

  • Muss ein Naturfriedhof eingezäunt werden?

    admin19-03-2015

    Bei einem Naturfriedhof handelt es sich um einen befriedeten Bereich. Dies bedeutet, dass für das Gelände eines Naturfriedhofes besondere Einschränkungen gelten z.B. keine Jagdausübung. Auch ein unbeabsichtigtes Betreten soll verhindert werden.

    Daher müssen die Grenzen eines Naturfriedhofes im Gelände eindeutig erkennbar sein. Dies kann z.B. durch eine Eingrenzung mit Baumstämmen, Hecken, Reisigwälle oder ein Holzgeländer etc. geschehen. Eine Beschilderung muss darauf hinweisen, dass sich hinter der Einfriedung ein Friedhof befindet. Diese Maßnahmen sollen helfen die Würde des Ortes zu unterstreichen und den Friedhofsbereich kenntlich zu machen. Eine unüberwindliche oder gar wild- und tierdichte Einzäunung ist nicht erforderlich und würde dem Charakter eines NATUR-Friedhofes extrem widersprechen.

  • Können Wildschweine oder andere Tiere die Urnen ausgraben?

    admin19-03-2015

    Können Wildschweine oder andere Tiere die Urnen ausgraben?

    Ein Naturfriedhof ist für alle Wildtiere des Waldes und des Feldes frei zugänglich. Dies gehört zum Wesen eines NATUR-Friedhofes. Daher kann es vorkommen, dass Wildschweine auf Nahrungssuche Teile eines Naturfriedhofes durchwühlen. Ihre Nahrung (Engerlinge, Würmer, Käfer, Schnecken, Pilze, Eicheln, Bucheckern etc.) finden sie in den oberen 20 – 30 cm des Waldbodens.

    Nachrichten, dass Urnen durch Wildschweine ausgegraben oder gar aufgefressen wurden sind eindeutig der Gerüchteküche zuzuordnen! Vermutlich soll mit solchen Gerüchten erreicht werden Menschen von einer Beisetzung auf einem Naturfriedhof abzuhalten.

    Sowohl die Urnen als auch die Asche sind für Wildschweine als Nahrung absolut uninteressant. In unserem Naturfriedhof werden nur Bio- oder Floratkapseln verwendet. Dabei handelt es sich um Flüssigholz oder gepressten ungebrannten Ton. Beide Materialien lösen sich im Boden unter Einwirkung von Feuchtigkeit auf. Auch Aschekapseln aus Maisstärke sind keine Wildschweinnahrung. Die Beimengungen zur Maisstärke und der wasserlösliche Lacküberzug machen sie für Wildschweine ungenießbar. Außerdem befinden sich die Urnen 80 cm unter der Bodenoberfläche. Im Naturfriedhof St. Ursula sitzt außerdem der schwere Grabstein zu einem Drittel direkt über der Urne und verhindert so zusätzlich ein Ausgraben der Urne durch Wildschweine.

  • Was geschieht, wenn ein Baum, um den herum Grabstellen angelegt oder geplant sind, abstirbt oder dieser aus Sicherheitsgründen entfernt werden muss?

    admin19-03-2015

    Zuerst wird überprüft ob die Verkehrssicherheit mit vertretbarem Aufwand auf andere Weise hergestellt werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss der Baum fachgerecht gefällt werden. Eventuell gefährdete Grabsteine werden in geeigneter Weise gesichert. Nach der Fällung wird der Baum aus dem Friedhofsgelände entfernt. Das anfallende Reisig wird auf Haufen gelegt oder an den Rand des Friedhofsgeländes verbracht und dient dort zur Abgrenzung. Reisig gehört zum Wald (auch in einem Naturfriedhof) und nimmt im Ökosystem des Waldes einen ganz wichtigen Platz ein. Das verrottende Reisig dient Tieren als Nahrung und Unterschlupf (Artenschutz) und setzt gespeicherte Nährstoffe frei.

    Die Baumnummer wird am verblieben Baumstumpf oder an einem Holzpfahl gut sichtbar befestigt. Eine Nachpflanzung findet nur statt, wenn nicht auf natürliche Weise für einen Baumnachwuchs (Verjüngung) gesorgt werden kann.

    Anspruch auf eine Nachpflanzung wie bei anderen Naturfriedhöfen besteht nicht. Es wurde das Nutzungsrecht an einer Grabstelle verkauft und nicht der Baum um den herum die Grabstellen liegen. Dass Bäume in einem Wald absterben oder genutzt werden müssen ist ganz natürlich. Auch der Nachwuchs an Bäumen soll, wenn irgend möglich, auf natürliche Weise (Naturverjüngung) erfolgen.

Führungen 2024

Geplante Termine:
07. April
05. Mai
02. Juni
07. Juli
04. August
01. September
06. Oktober
03. November
01. Dezember
Beginn jeweils um 14:00 Uhr auf dem Parkplatz vor Ort

Gedenkandacht 2024

02. November
Beginn um 16:30 Uhr (im Freien)

April 2024
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